Datenschutzerklärung

Präambel

Artikel 12 der EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) fordert, dass ich Ihnen „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form [und] in einer klaren und einfachen Sprache“ erkläre, was hier auf dieser Webseite geschieht. Da ich dabei nicht davon ausgehen darf, dass Sie fünf Jahre Informatik, Jura oder Raketeningenieurwesen studiert haben, soll ich hier also Klartext schreiben. Das mache ich doch gerne.

§1 Hosting

Dies ist ein Blog, gehostet bei Blogger bzw. Blogspot. Ich mache gar nichts mit fremden Daten. Ich schreibe hier nur, was ich privat so mache. Was Blogger mit den Daten macht, fragen Sie bitte Blogger.

§2 Google Analytics und sonstiges Tracking

Diese Website nutzt Google Analytics und auch die Standard-Blogger-Statistiken. Oh Mein Gott! Ihre Zugriffe auf diese Website werden sicherlich auch in den USA gespeichert. Und es kommt noch schlimmer: mit Google habe ich noch keinen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Wieso? Der Google-Standard-AV-Vertrag hat 18 Seiten, muss in doppelter Ausfertigung nach Irland geschickt werden und legt mir nahe, meine sonstigen Anmerkungen zum Vertrag postalisch nach London zu senden. Hier können Sie den Vertrag mal nachlesen. Und es kommt noch besser: würde ich die Buchstaben der Datenschutzgrundverordnung wörtlich auslegen, z.B. Artikel 28 Abs. 3 (h), müsste ich persönlich meine Auftragsverarbeiter gelegentlich besuchen und überprüfen, ob die das alles richtig machen. Also ganz praktisch: ich fahre zum Google Rechenzentrum, klingele an der Pforte und sage dann: „Hallo, hier ist Ihr Auftraggeber, Die Linkshänderin aus Berlin. Ich wollte mal gucken, ob Sie auch wirklich alles richtig machen.“ Alles klar?!

§3 Weitere Plugins

Sie haben noch nicht genug? Ok, dann weiter. Ich habe keine Ahnung, ob Blogger Plugins benutzt. Bitte fragen Sie das Blogger. Ich habe jedenfalls keine programmiert.

§4 Kontaktaufnahme

Nun zur Kontaktaufnahme: Falls Sie mir eine E-Mail senden, müssen Sie damit leben, dass ich Daten von Ihnen erhalte. Ich sehe dann Ihre E-Mailadresse, eventuell auch Ihre IP-Adresse und wenn ich mir richtig Mühe gebe und den X-Header Ihrer E-Mail händisch auswerte, kann ich eventuell sogar sehen, wie der Computer heißt, von dem aus Sie die Nachricht geschrieben haben. Das ist keine Zauberei oder Hackerkunst, sondern ein Internet-Standard. Wer den lesen kann, kommt an diese Daten. Das ist technisch bedingt – und schon seit vielen Jahren so. Falls Sie mir ungefragt Ihre Daten zusenden, dürfen Sie davon ausgehen, dass ich Ihre E-Mail genauso gut oder schlecht behüte wie alle meine übrigen E-Mails auch. Sollten Sie sich irgendwann mal überlegen, dass ich die von Ihnen ungefragt zugesandte E-Mail löschen soll, dürfen Sie mich höflich darum bitten – versprechen tue ich aber nichts. Auch hier gilt: wenn Sie damit nicht leben können, senden Sie mir bitte keine E-Mail zu.

§5 Kommentare

Sie können hier gerne einzelne Meldungen kommentieren. Aber erneut gilt auch hier: Sie müssen davon ausgehen, dass ein paar Daten über Sie erfasst werden. Die IP-Adresse, der Name und die Mailadresse. Immerhin: beim Namen und der Mailadresse können Sie mit Pseudonymen arbeiten – oder einfach lügen, das ist okay für mich. Bei der IP-Adresse wird es etwas schwieriger – aber hey, wenn die Ihnen zu privat ist, nutzen Sie doch TOR oder einen Proxy. Once again: Love it or leave it.

§6 Cookies

Sie wissen was ein Cookie ist? Nein? Ok, das können Sie hier nachlesen. Ich habe keine Kekse programmiert. Blogger meldet hier immer wieder Kekse, aber was das genau ist und was die damit machen, fragen Sie bitte Blogger.

§7 Abmahnungen

Bevor Sie mich wegen eventuell fehlender, unvollständiger oder nicht ausreichend durchdrungener Aspekte der DSGVO abmahnen, berücksichtigen Sie bitte die Worte der zur Einführung der Verordnung zuständigen EU-Justizkommissarin Věra Jourová. Die sagte in einem Interview mit der ZEIT wörtlich: „Es geht [bei der DSGVO] um gesunden Menschenverstand und Verhältnismäßigkeit. Wenn Ihnen jemand eine E-Mail schreibt und Ihnen zugesteht, dass Sie seine Daten verwenden dürfen, dann ist doch klar, dass er Ihnen eine Einwilligung erteilt. Im Übrigen sanktionieren die Datenschutzbeauftragten nicht nur, sondern beraten auch. Meine Prognose ist, dass sich die Behörden auf die Anbieter konzentrieren, die den größten Schaden verursachen können, die die meisten Daten verarbeiten.“
Darüber hinaus verweise ich hier auch gerne auf eine Aussage des deutschen „Vaters“ der DSGVO, Jan Philipp Albrecht. Er schreibt in seinem Blog wörtlich: „Was hingegen nicht eintreten wird, ist dass […] die Aufsichtsbehörden und irgendwelche Abmahnanwälte plötzlich eine ganz andere Gangart gegenüber all den kleinen Unternehmen, Einzelunternehmern, Vereinen und Bloggern einlegen werden.“ Sie dürfen davon ausgehen, dass ich beiden Akteuren im Falle einer Abmahnung hiervon berichten werde.

§8 Schlussbestimmungen

Last but not least: Ich sehe mich als Teil der Hackerszene und habe eine positive Grundhaltung zum Thema Datenschutz. Das Thema liegt mir wirklich am Herzen. Wenn ich dann allerdings sehe, mit welcher handwerklichen Qualität die Datenschutzgrundverordnung in Deutschland ausgerollt wurde, komme ich als politisch interessierte Privatperson zu dem Schluss, dass ich nicht über jedes Stöckchen springen will und kann, was der Gesetzgeber mir hier hin hält. Ich schreibe hier nur ein wenig Privatkram und wenn mir jemand einen Kommentar oder eine E-Mail schreibt, freue ich mich darüber. Vielleicht antworte ich sogar. Aber mehr mache ich persönlich mit den Daten nicht. Großes Pfadfinderehrenwort!
(Danke an Ditze für die Vorlage!)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Danke für Deine Nachricht!

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...